Liebe Kunden,
folgende Fälle kommen immer wieder bei uns in der Praxis
vor:
- Ein Neukunde möchte ein Wurm- oder Flohmittel
abholen. Sein Tier war noch nie bei uns. Wir dürfen das Medikament nicht
abgeben, ohne das Tier gesehen und untersucht zu haben. Der Kunde ist
unzufrieden und geht.
- Sie haben ein chronisch krankes Tier, z.B. einen
Hund, der regelmäßig Schilddrüsenmedikamente bekommt. Wir bitten Sie einmal im
Jahr zur Kontrolle zu uns. Ohne diese Kontrolle dürfen wir das Medikament nicht
abgeben. Einige Kunden halten das für Geldmacherei und sind unzufrieden.
- Ihre Katze hat eine Augenentzündung. Das gleiche
hatte sie bereits vor einem Jahr. Sie möchten einfach nur die Salbe bei uns
abholen, die damals auch so gut gewirkt hat. Wir weisen Sie darauf hin, dass
wir Ihre Katze sehen müssen. Sie sind unzufrieden, dass wir so einen Aufstand
machen.
Alle diese Fälle haben den gleichen Hintergrund: Wir dürfen
keine verschreibungs- oder apothekenpflichtigen Mittel an Sie abgeben, ohne
dass wir Ihr Tier untersucht haben. Dazu gibt es natürlich auch etwas
schriftlich als Auszug aus der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung, nach der
wir uns richten müssen:
§ 12 Abgabe der
Arzneimittel an Tierhalter durch Tierärzte
(1) Arzneimittel, die
für den Verkehr außerhalb der Apotheken nicht freigegebene Stoffe oder
Zubereitungen aus Stoffen enthalten oder auf Grund ihres Verabreichungsweges
oder ihrer Indikation apothekenpflichtig sind, dürfen von Tierärzten an
Tierhalter nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung von Tieren oder
Tierbeständen abgegeben werden.
(2) Eine Behandlung im
Sinne des Absatzes 1 schließt insbesondere ein, dass nach den Regeln der
veterinärmedizinischen Wissenschaft
1.die Tiere oder der
Tierbestand in angemessenem Umfang vom Tierarzt untersucht worden sind,
2.die Anwendung der
Arzneimittel und der Behandlungserfolg vom Tierarzt kontrolliert werden und
3. im Falle der
Behandlung mit einem Arzneimittel mit antibakterieller Wirkung eine klinische
Untersuchung vom Tierarzt durchgeführt wird.
Hier wäre eigentlich schon alles gesagt. Dennoch möchten wir
Ihnen noch ein paar wichtige Informationen geben:
1. Fall: Wir kennen
Ihr Tier nicht. Daher ist es für uns selbstverständlich, dass wir Ihnen
keine Medikamente abgeben, die verschreibungspflichtig sind. Es gibt einiges,
das frei verkäuflich in der Apotheke zu bekommen ist. Darauf weisen wir auch
jeweils hin. Bei allem anderen nehmen wir Ihren Unmut für den Erhalt unserer
Praxis in Kauf. Im schlimmsten Fall kann ein Tierarzt nämlich seine Approbation
verlieren und dann können wir unsere Praxis schließen.
2. Fall: Ihr Tier ist
chronisch krank. Die meisten Krankheiten beginnen ab einem gewissen Alter.
Nun ist es aber so, dass Ihr Hund oder Ihre Katze pro Menschenjahr im Schnitt
4-5 Jahre altert. Wenn wir Sie also einmal pro Jahr zur Kontrolle einbestellen,
ist das keine Schikane, sondern wichtig, um den Fortschritt der Erkrankung in
dem Zeitraum zu beurteilen. Es ist immerhin 4-5 Jahre gealtert.
3. Fall: Ihr Tier hat
die gleiche Augenentzündung wie schon vor einem Jahr. Das kann sein. Aber
das kann eben auch nicht sein. Was wären wir für eine Tierarztpraxis, die Ihnen
einfach z.B. ein Antibiotikum fürs Auge mitgibt und in Wirklichkeit
verschlimmert es den Zustand des Auges erheblich, weil eben doch etwas anderes
dahinter steckt? Auf jeden Fall keine sorgfältige. Daher bitten wir Sie in
solchen Fällen zu uns mit Ihrem Tier.
Wir hoffen sehr, dass wir Ihnen ein wenig erklären konnten,
warum wir so handeln, wie wir handeln. Wenn Sie Fragen haben, kommen Sie gerne
auf uns zu.
Ihr Team der Tierarztpraxis Dr. Ansgar Waldmann