Liebe Tierhalter,

ab dem 22. November wird die neue Gebührenordnung für Tierärzte, kurz GOT, in Kraft treten. Die GOT ist für Tierärzte die gesetzlich verbindliche Grundlage für Preise. Ein Tierarzt muss mindestens den vorgegeben Preis für Leistungen anwenden.

Die aktuelle GOT stammt aus dem Jahr 1999. Seit dem hat sich viel getan, sowohl in der Tiermedizin und den Behandlungsmöglichkeiten, als auch in der Wirtschaftlichkeit der Preise. Wofür Sie vor 23 Jahren ein Brot kaufen konnten, bekommen Sie heute nur noch ein halbes. Es wurde also Zeit, dass diese Preise an die Realität angepasst werden.

Die neue GOT beinhaltet daher eine deutliche Erhöhung der Preise für tierärztliche Leistungen. Wir werden unsere Preise ebenfalls ab dem 22. November anheben müssen, da wir ansonsten in vielen Bereichen unter dem Regelsatz lägen.

Uns ist bewusst, dass der Zeitpunkt dieser Erhöhung denkbar ungünstig liegt. Wir haben daher auf unserer Homepage eine Übersicht über aktuelle Tierkrankenversicherungen erstellt. Alternativ – das raten wir schon von jeher jedem, der uns danach fragt – empfiehlt es sich, ein Tier-Sparbuch anzulegen und jeden Monat eine bestimmte Summe zur Seite zu legen. So müssen Sie sich nie Gedanken machen, wenn Ihr Liebling mal einen Unfall hat oder eine aufwändigere Diagnostik ansteht.

Ihr Praxisteam